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https://amateurporno-club.net/ac/bilder/optik/kamera-l.jpg Allgemeine Geschäftsbedingungen

bei APC-Film

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1. ) Die APC-Filmproduktion und die Darstellerin schließen einen Rechtgültigen Produktionsvertrag, der die APC-Film dazu berechtigt, bei Produktionen entstandenes Filmmaterial ohne    
      Einschränkungen weltweit zu vermarkten. Hierfür erhält die Darstellerin ein vertraglich geregeltes fest vereinbartes garantiertes Honorar.
      Die Darstellerin verpflichtet sich, zur Produktion ein amtlich gültiges Dokument  (Personalausweis, Pass oder Führerschein)  mitzubringen.
      Die Darstellerin verpflichtet sich außerdem, vor der Produktion alle erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen und nötigen Verifizierungen durchzuführen.
          Im Falle, das die Darstellerin ihr amtliches Dokument Zuhause vergessen hat, oder durch andere Umstände nicht vorweisen kann, 
      ist von der Darstellerin vor der Produktion das Alter nachzuweisen und die Darstellerin hat die erforderlichen Verifizierungsdokumente unverzüglich nachzureichen.
        Es steht der Produktion frei, ein bereits bezahltes Honorar zurück zu fordern, wenn die Verifizierung nicht nachgereicht wurde und dadurch das erstellte Filmmaterial wertlos ist.
2. ) Die Darstellerin steht der APC-Film - Produktion an den Produktionstagen zu den vereinbarten Produktionszeiten uneingeschränkt zur Verfügung.
       (Vorlieben und Tabus der Darstellerin werden dabei von der Produktion selbstverständlich berücksichtigt.)
3. ) Neue Darstellerinnen (Anfängerinnen / Newcomer / Debütantinnen erklären sich damit einverstanden, dass die Produktion (sofern noch nicht vorhanden)  bei allen bekannten
      Amateurportalen ein Amateurprofil auf den fiktiven Darstellernamen der Darstellerin  erstellt.  Auch für die hierfür erforderlichen Verifizierungen.
      steht die Darstellerin der APC Filmproduktion zu Verfügung.
4. )  Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten ohne eine Begründung gekündigt werden. Kündigungsfrist sind 3 Tage (72 Stunden).
5 )   Vereinbarte Honorare werden der Darstellerin am Ende eines Produktionstages persönlich gegen Quittung in Bar ausgezahlt.

 

 

 

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