| 
									1. ) Die APC-Filmproduktion und die 
									Darstellerin schließen einen Rechtgültigen 
									Produktionsvertrag, der die APC-Film dazu 
									berechtigt, bei Produktionen entstandenes 
									Filmmaterial ohne     | 
								
								
									|       
									Einschränkungen weltweit zu vermarkten. 
									Hierfür erhält die Darstellerin ein 
									vertraglich geregeltes fest vereinbartes 
									garantiertes Honorar.  | 
								
								
									| 
									      
									Die Darstellerin verpflichtet sich, zur 
									Produktion ein amtlich gültiges Dokument  
									(Personalausweis, Pass oder Führerschein)  
									mitzubringen. | 
								
								
									| 
									      
									Die Darstellerin verpflichtet sich außerdem, 
									vor der Produktion alle erforderlichen 
									gesetzlich vorgeschriebenen und nötigen 
									Verifizierungen durchzuführen. | 
								
								
									| 
	        
									 Im 
									Falle, das die Darstellerin ihr amtliches 
									Dokument Zuhause vergessen hat, oder durch 
									andere Umstände nicht vorweisen kann,  
	 | 
								
								
									| 
									      
									ist 
									von der Darstellerin vor der Produktion das 
									Alter nachzuweisen und die Darstellerin hat 
									die erforderlichen Verifizierungsdokumente 
									unverzüglich nachzureichen. 
									 | 
								
								
									|        
									
									Es steht der Produktion frei, ein bereits 
									bezahltes Honorar zurück zu fordern, wenn 
									die Verifizierung nicht nachgereicht wurde 
									und dadurch das erstellte Filmmaterial 
									wertlos ist. | 
								
								
									| 2. ) Die Darstellerin steht der APC-Film - Produktion an den 
						Produktionstagen zu den vereinbarten Produktionszeiten 
						uneingeschränkt zur Verfügung.  | 
								
								
									|        
									(Vorlieben und Tabus der Darstellerin werden 
									dabei von der Produktion selbstverständlich 
									berücksichtigt.) | 
								
								
									| 3. ) 
						Neue Darstellerinnen (Anfängerinnen / Newcomer / 
						Debütantinnen erklären sich damit einverstanden, dass 
						die Produktion (sofern noch nicht vorhanden)  bei 
						allen bekannten | 
								
								
									| 
									      
									Amateurportalen ein Amateurprofil auf den 
									fiktiven Darstellernamen der Darstellerin  
									erstellt.  Auch für die hierfür 
									erforderlichen Verifizierungen.  | 
								
								
									| 
						
						      steht die Darstellerin 
									der APC Filmproduktion zu Verfügung. | 
								
								
									| 4. )  
						Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und kann 
						von beiden Seiten ohne eine Begründung gekündigt werden. 
						Kündigungsfrist sind 3 Tage (72 Stunden). | 
								
								
									| 5 )   
						Vereinbarte Honorare werden der Darstellerin am Ende 
						eines Produktionstages persönlich gegen Quittung in Bar 
						ausgezahlt. |