1. ) Die APC-Filmproduktion und die
Darstellerin schließen einen Rechtgültigen
Produktionsvertrag, der die APC-Film dazu
berechtigt, bei Produktionen entstandenes
Filmmaterial ohne |
Einschränkungen weltweit zu vermarkten.
Hierfür erhält die Darstellerin ein
vertraglich geregeltes fest vereinbartes
garantiertes Honorar. |
Die Darstellerin verpflichtet sich, zur
Produktion ein amtlich gültiges Dokument
(Personalausweis, Pass oder Führerschein)
mitzubringen. |
Die Darstellerin verpflichtet sich außerdem,
vor der Produktion alle erforderlichen
gesetzlich vorgeschriebenen und nötigen
Verifizierungen durchzuführen. |
Im
Falle, das die Darstellerin ihr amtliches
Dokument Zuhause vergessen hat, oder durch
andere Umstände nicht vorweisen kann,
|
ist
von der Darstellerin vor der Produktion das
Alter nachzuweisen und die Darstellerin hat
die erforderlichen Verifizierungsdokumente
unverzüglich nachzureichen.
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Es steht der Produktion frei, ein bereits
bezahltes Honorar zurück zu fordern, wenn
die Verifizierung nicht nachgereicht wurde
und dadurch das erstellte Filmmaterial
wertlos ist. |
2. ) Die Darstellerin steht der APC-Film - Produktion an den
Produktionstagen zu den vereinbarten Produktionszeiten
uneingeschränkt zur Verfügung. |
(Vorlieben und Tabus der Darstellerin werden
dabei von der Produktion selbstverständlich
berücksichtigt.) |
3. )
Neue Darstellerinnen (Anfängerinnen / Newcomer /
Debütantinnen erklären sich damit einverstanden, dass
die Produktion (sofern noch nicht vorhanden) bei
allen bekannten |
Amateurportalen ein Amateurprofil auf den
fiktiven Darstellernamen der Darstellerin
erstellt. Auch für die hierfür
erforderlichen Verifizierungen. |
steht die Darstellerin
der APC Filmproduktion zu Verfügung. |
4. )
Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und kann
von beiden Seiten ohne eine Begründung gekündigt werden.
Kündigungsfrist sind 3 Tage (72 Stunden). |
5 )
Vereinbarte Honorare werden der Darstellerin am Ende
eines Produktionstages persönlich gegen Quittung in Bar
ausgezahlt. |